Was ist die DSGVO?
Die Datenschutzgrundverordnung ist ein europäisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten. Sie soll die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen(daten) schützen und gilt seit dem 25. Mai 2018. Sie bestimmt die Anforderungen an Datenschutzmanagement Systeme. Zusätzlich muss in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz beachtet werden.
Wer muss die DSGVO beachten?
Einfach betrachtet muss jedes Unternehmen die DSGVO beachten das personenbezogene Daten verarbeitet. Je nach Unternehmen muss zusätzlich ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigt, hängt ab von der Anzahl der Mitarbeiter die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, der Art der Daten und den Tätigkeiten des Unternehmens. Manchmal sind die Kriterien Auslegungssache und es empfiehlt sich eine Beratung.
Wie ist der erste Schritt?
Im ersten Schritt vergleicht COARTIFACT die vorhandenen Abläufe und IT-Systeme in Ihrem Unternehmen mit den Vorgaben der DSGVO. Das Ergebnis wird ein Maßnahmenkatalog auf dessen Basis die Umsetzung planbar ist. Alle erforderlichen Maßnahmen werden mit der Geschäftsleitung besprochen und sind die Basis für die nächsten Schritte. Das Ergebnis der Umsetzung ist ein Datenschutzmanagement System.
Welche Leistungen erbringt
COARTIFACT genau?
Prüfung der Übereinstimmung und
Datenschutzberatung zur DSGVO
→ Bestehende Abweichungen zur DSGVO erfassen
→ Ableiten der notwendigen Maßnahmen
Das kann umfassen:
→ Beratung zu allen Verfahren mit personenbezogenen Daten
→ Erstellen eines Verarbeitungsverzeichnisses
→ Definieren der TOMs
→ Entwurf eines Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung
Abweichungen schließen und das Datenschutzmanagement System anpassen DSGVO
Bei Bedarf Stellung des externen Datenschutzbeauftragten
Begleitung von Datenschutz-Audits
Welche Vorteile bietet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Durch einen Laufzeitvertrag mit COARTIFACT erfolgt die Ernennung des externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen. Durch die kontinuierliche Tätigkeit wird der Aufbau und fortlaufende Betrieb eines funktionierenden Datenschutz-Managementsystems gewährleistet. Ein Externer Beauftragter bietet dabei folgende Vorteile:
Die Kosten und Ergebnisse sind planbar
Wir bringen Erfahrung und die notwendige Neutralität mit
Wir sind entsprechend ausgebildet im Datenschutz und der Informationssicherheit
Wir geben unser Wissen an Sie weiter und befähigen Ihre Mitarbeiter aktiv am DSMS mitzuarbeiten